Mit der elektronischen Gesundheitskarte weisen Sie sich als EY BKK-Versicherter aus und können ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Jedes Mitglied und jeder mitversicherte Familienangehörige erhält seine eigene Versichertenkarte. Legen Sie die Chipkarte bei einem Arzttermin in der Praxis vor. Ihre Daten werden eingelesen und der Arzt oder ein anderer Leistungserbringer kann die erbrachte Leistung mit der EY BKK abrechnen. Sollten Sie nicht über eine eGK verfügen, kann die EY BKK Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung zusenden. In diesem Fall ersetzt die Bescheinigung für einen kurzen Zeitraum die elektronische Gesundheitskarte, bis Sie die Karte von uns erhalten haben.
Wichtig: Bitte nutzen Sie immer die eGK, die wir Ihnen zuletzt zugesandt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite (EHIC) noch nicht erreicht wurde.
Bestehen Sie in einer Praxis bitte darauf, dass Ihre Gesundheitskarte immer eingelesen und nicht pauschal abgelehnt wird. Wird Ihre Karte dann vom System nicht erkannt oder als ungültig deklariert, kommen folgende Ursachen in Betracht:
Sie haben bereits eine neue Gesundheitskarte von uns zugeschickt bekommen und nutzen noch die alte Chipkarte. Reichen Sie dann schnellstmöglich die aktuellste Karte in der Praxis nach.
Das Praxisverwaltungssystem ist fehlerhaft programmiert. In diesem Fall rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0800-2257244 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) an. Halten Sie bitte auch den Namen und die Anschrift der Praxis bereit.
Aktuell verschickt die EY BKK Karten der zweiten Kartengeneration (eGK-G2). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneuert fortlaufend die Vorgaben für die Sicherheit des Schlüsselmaterials der Karte.
Die EY BKK erhebt und speichert Ihre persönlichen Daten einschließlich Ihres Lichtbildes auf Grundlage der §§ 284 Abs. 1 Satz Nr. 2 und 291 a As. 2 SGB V in Verbindung mit § 291 Abs. 2 SGB V zum Zwecke der Ausstellung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
Ohne Bild kann eine elektronische Gesundheitskarte nicht erstellt werden. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren rechten finden Sie unter https://www.ey-bkk.de/datenschutz/wissenswertes-zum-datenschutz.
Bei Fragen wenden Sie sich an die EY BKK – Rotenburger Str. 16 – 34212 Melsungen, oder unseren Datenschutzbeauftragten unter https://www.ey-bkk.de/datenschutz
Stand 12.2020
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