Leistungen
Empfängnisverhütung
Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel übernimmt die EY BKK bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.
Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Verhütung und welche für Sie die passende Methode ist, kann Sie Ihr Hausarzt beraten. Ab dem 18. Lebensjahr tragen Sie die gesetzliche Zuzahlung.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49