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Leistungen

Fahrkosten

Die Kosten einer medizinisch notwendigen Fahrt im Rettungs- oder Krankenwagen zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte werden von uns übernommen. Darüber hinaus übernehmen wir die Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme entstehen.

 

Zuzahlung

Der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten - mindestens 5,00 € und maximal 10,00 € - je Fahrt muss unabhängig vom Alter selbst getragen werden.Bei Fahrten zur medizinischen Rehabilitation fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Auch wenn Sie von den Zuzahlungen befreit (mit Nr. 53 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung verlinken) sind, ist für medizinisch notwendige Fahrten keine Zuzahlung zu leisten.

Gern beraten wir Sie individuell, in welchen Fällen wir für Sie die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen können.

 

 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49