Leistungen
Fahrkosten
Die Kosten einer medizinisch notwendigen Fahrt im Rettungs- oder Krankenwagen zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte werden von uns übernommen. Darüber hinaus übernehmen wir die Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme entstehen.
Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen
Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden von der Ernst & Young BKK in bestimmten Fällen übernommen. Ausnahmen gibt es für Fahrten im Rahmen von Dialysebehandlungen, Strahlen- und Chemotherapie. Auch können wir die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" vorlegen können oder mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft sind. Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme vor der Fahrt zur ambulanten Behandlung durch Vorlage einer ärztlichen Verordnung.
Nicht erstattungsfähig sind die Fahrten zu sonstigen Behandlungen wie z.B. zur Osteopathie, zu Heilpraktikern oder sonstigen heilpraktischen Anbietern.
Zuzahlung
Der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten - mindestens 5,00 € und maximal 10,00 € - je Fahrt muss unabhängig vom Alter selbst getragen werden.Bei Fahrten zur medizinischen Rehabilitation fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Auch wenn Sie von den Zuzahlungen befreit (mit Nr. 53 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung verlinken) sind, ist für medizinisch notwendige Fahrten keine Zuzahlung zu leisten.
Gern beraten wir Sie individuell, in welchen Fällen wir für Sie die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen können.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49