Leistungen
Häusliche Krankenpflege
Sie werden anstelle eines stationären Klinikaufenthalts zu Hause behandelt und gepflegt oder dies ist zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig? Dann übernehmen wir für eine bestimmte Zeit die Kosten für geeignete Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen) zusätzlich zu den ärztlichen Behandlungkosten.
Voraussetzung
Die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege muss Ihnen Ihr Arzt bescheinigen und es darf keine andere Person in Ihrem Haushalt leben, die eine solche Pflege übernimmt.
Zuzahlungen
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10,00 € für jede ärztliche Verordnung und 10% der Kosten der häuslichen Krankenpflege. Zuzahlungen sind auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Wo wird häusliche Krankenpflege erbracht?
Leistungen der häuslichen Krankenpflege können auch in Wohngemeinschaften und in neuen Wohnformen, in Kindergärten und Schulen, bei besonders hohem Pflegebedarf in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in bestimmten Ausnahmefällen auch in Heimen erbracht werden.
Hinweis: Um eine bessere Anschlussversorgung zu gewährleisten, soll der Krankenhausarzt für längstens drei Tage häusliche Krankenpflege verordnen und Arzneimittel mitgeben.
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Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Sabine Schuster
Pflege/Hilfsmittel
Leistungen
sabine.schuster(at)ey-bkk.de
bzw. pflege(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-64
Fax 05661 70767-764
Teresa Schmidt
Pflege/Verträge
Leistungen
teresa.schmidt(at)ey-bkk.de
bzw. pflege(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-66
Fax 05661 70767-766