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Leistungen

Heilmittel

Heilmittel sind meist persönliche medizinische Dienstleistungen, die überwiegend von außen auf den Körper einwirken. Sie werden ärztlich verordnet und dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg. Heilmittel dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.

Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen der

  • Physiotherapie
  • podologische Therapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Ergotherapie
  • Ernährungstherapie

 

Festgelegte Diagnosen ohne Antragsverfahren

Bei den in der Heilmittel-Richtlinie (HMR) Anlage 2 gelisteten Diagnosen ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren durch die EY BKK gibt es nicht.

 

Gesetzliche Zuzahlung

Versicherte, die bei Inanspruchnahme des Heilmittels das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung entrichten. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten des Heilmittels zzgl. 10,00 €je Verordnung. Als Verordnung gilt das Rezept und nicht das einzelne, verordnete Heilmittel. Werden auf einem Rezept verschiedene Heilmittel (z. B. Massage und Wärmetherapie) verordnet, beträgt die Zuzahlung 10,00 € für die Verordnung zzgl. 10 Prozent der Heilmittelkosten.

Die Zuzahlung ist auch zu leisten, wenn Massagen, Bäder oder Krankengymnastik in der Praxis des behandelnden Arztes, ambulant im Krankenhaus oder in anderen Einrichtungen abgegeben werden. Diese Zuzahlung ist allerdings nur bei den 3 genannten Heilmitteln zu entrichten, bei anderen Heilmitteln nicht.

Der Leistungserbringer zieht die gesetzliche Zuzahlung des Versicherten ein und verrechnet sie mit seinem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Dies gilt für die prozentuale Zuzahlung und für die Verordnungsgebühr.

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49