Ein Krankenhausaufenthalt oder die Notwendigkeit einer anderen medizinischen Behandlung bedeutet für den Erkrankten und dessen Familie oft einen tiefen Einschnitt in den Lebensalltag. Vieles muss vorübergehend neu organisiert werden. Wir stehen Ihnen hier zur Seite und unterstützen Sie gern im Rahmen der Haushaltshilfe, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren und keine weitere Person lebt, die die Hausarbeit erledigen kann. Bei behinderten Kindern gilt diese Altersgrenze nicht. Wenn Sie schwanger sind, muss auch kein Kind in Ihrem Haushalt leben.
Ihre Zuzahlung zur Haushaltshilfe beträgt 10 % der Kosten je Kalendertag (mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro) jeweils aber nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Ernst & Young BKK gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen akuter Erkrankung nicht möglich ist und eine andere Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Hauhaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von zwei Monaten je Krankheitsfall gewährt.
Jede Situation und jede Erkrankung hat ihre besonderheiten. Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie individuell. Bitte sprechen Sie uns an!
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