Leistungen
Hilfsmittel
Ob Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen), Hörgeräte, Inkontinenzartikel oder orthopädische Schuhe: Wir übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Ersatz, notwendige Änderungen oder die Instandsetzung gehören ebenso zur Leistung wie die praktische Anleitung zum Gebrauch eines Hilfsmittels.
Zuzahlung
Die Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt 10 % der Kosten (mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €) je Mittel.
Ausnahme: Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt die Zuzahlung 10 % pro Verbrauchseinheit (maximal 10,00 € pro Monat).
Besonderheiten bei Sehhilfen
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beteiligen wir uns an Sehhilfen wie Brillen maximal in Höhe der Festbeträge. Voraussetzung ist, dass diese
vom Augenarzt verordnet wurden. Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wir uns an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - nur noch unter ganz bestimmten medizinischen Voraussetzungen beteiligen. Bitte sprechen Sie uns an.
Versorgung durch Vertragspartner
Die Lieferung von Hilfsmitteln erfolgt durch qualifizierte Vertragspartner. Dies gewährleistet eine hohe Produktqualität sowie fachlich erstklassige Beratung und Betreuung.
Von der Verordnung zum Hilfsmittel
Hilfsmittel erhalten Sie direkt bei unseren Vertragspartnern. Mithilfe unserer Online-Suche können Sie jederzeit ganz einfach einen qualifizierten Vertragspartner in Ihrer Nähe finden. Zudem erhalten Sie Informationen zu Ihrem Hilfsmittel, zu den Kosten und wie Sie es bekommen. Oder nutzen Sie unseren besonderen Service:
- Wir kümmern uns um alles! Bitte reichen Sie uns hierzu einfach nur Ihre Verordnung zusammen mit einer Einverständniserklärung (Vorlage finden Sie hier) ein. Mit Ihrem Einverständnis beantragen wir das Hilfsmittel für Sie bei Ihrem ausgewählten Vertragspartner in Ihrer Region. Das Hilfsmittel wird dann direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Oder nutzen Sie unsere Online-Geschäftsstelle oder Service-App zur Beantragung. - einfach und unkompliziert -
- Die gesetzliche Zuzahlung - sofern Sie nicht davon befreit sind - rechnet der Leistungserbringer mit Ihnen direkt ab.
Sie haben Fragen zu Ihrer individuellen Versorgung mit Hilfsmitteln oder möchten wissen, welcher Anbieter Sie beliefert? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen werden von der GWQ ServicePlus AG, Ria-Thiele-Straße 2a, 40549 Düsseldorf, bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.
In nur drei Schritten
Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel
Rezept erhalten
Sie benötigen ein Hilfsmittel und haben ein Rezept von Ihrer Ärztin oder von Ihrem Arzt.
Informationen bekommen
Informieren Sie sich über Ihr Hilfsmittel, Kosten und den Beschaffungsprozess.
Qualifizierten Vertragspartner finden
Zuletzt helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem qualifizierten Vertragspartner, bei dem Sie Ihr Hilfsmittel erhalten.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Sabine Schuster
Pflege/Hilfsmittel
Leistungen
sabine.schuster(at)ey-bkk.de
bzw. pflege(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-64
Fax 05661 70767-764