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Leistungen

Homöopathie

 

Wie arbeitet ein homöopathischer Arzt?

Bei der Behandlung chronischer Erkrankungen wird durch eine ausführliche ein- bis zweistündige Fallaufnahme ein möglichst exaktes Bild der Krankheit und des Kranken in allen Facetten seines körperlich-seelisch-geistigen Seins erstellt. Dieses Bild wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines homöopathisch geprüften Arzneimittels gesetzt. Eine homöopathische Verschreibung muss sich also immer auf die spezifische Symptomatik eines individuellen Patienten beziehen. Eine Verschreibung nur aufgrund von Diagnosen oder die Verabreichung homöopathisch ungeprüfter Substanzgemische entspricht nicht der Arbeitsweise homöopathischer Ärzte.
 

Welche Leistungen übernehmen wir?

Die Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlen allerdings noch Abrechnungsmöglichkeiten für die zeitintensiven Gesprächsleistungen. Der von uns geschlossene Vertrag Homöopathie schafft hier Abhilfe, so dass Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Leistung und Arzneitherapie anwenden und abrechnen können. Sie erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ verfügen, folgende ärztliche Leistungen:

  • die Erstanamnese
  • die Folgeanamnese
  • Arzneiauswahl
  • homöopathische Analyse und Beratung

Darüber hinaus haben wir eine Vereinbarung mit Apotheken geschlossen, die für homöopathische Beratungsleistungen ebenfalls ein Honorar erhalten.

  • Die Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln.
    Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. Das Rezept und die Quittung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung zur Erstattung bei uns ein.

 

Wie finde ich einen homöopathischen Arzt?

Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie” ist geschützt und wird nach einer entsprechenden Ausbildung durch die zuständigen Ärztekammern verliehen. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat mit dem „Homöopathie-Diplom” einen Ausbildungsstandard definiert, der über die Zusatzbezeichnung hinausgeht. Es garantiert ein hohes Ausbildungsniveau und eine kontinuierliche Weiterbildung. Die teilnehmenden homöopathisen Ärzte finden Sie in der Gesamtliste aller teilnehmenden Vertragsärzte des DZVhÄ.
 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49