Der Begriff Homöopathie stammt aus dem Griechischen homoios = ähnlich pathos = Leiden. Das Ähnlichkeitsgesetz ist bereits in den Schriften von Hippokrates zu finden. Vor über 200 Jahren hat der Arzt Samuel Hahnemann die moderne Homöopathie begründet, indem er das Ähnlichkeitsgesetz formulierte. Similia similibus curentur – Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt. Man kann sich die Wirkung von homöopathischen Heilmitteln vorstellen, als käme der Person eine Nachricht zu, die sie befähigt, ihre Selbstheilungskräfte optimal einzusetzen. Das Mittel ruft eine Reaktion hervor, so wie ein Guss mit kaltem Wasser eine nachfolgende Erwärmung hervorruft.
Homöopathie ist bei allen Krankheiten einsetzbar, die keiner chirurgischen Behandlung bedürfen. Irreversible Ausfälle von Körperfunktionen (z. B. Insulinmangel) kann ein homöopathisches Mittel nicht ersetzen. Solange der Organismus jedoch zu einer Reaktion auf die Arznei fähig ist, kann ein homöopathisches Mittel heilen! Sorgfältig ausgewählte homöopathische Arzneimittel helfen schnell, sanft, sicher, ohne gravierende Nebenwirkungen und dauerhaft auch bei schweren akuten und chronischen Erkrankungen wie Migräne, Neurodermitis, Asthma bronchiale, Colitis, rheumatische Erkrankungen u. v. a., für die sonst nur Linderung, aber keine Heilung möglich ist. Dies gilt auch für akute Krankheiten bakterieller oder viraler Natur.
Die Wirkung des Heilmittels setzt in dem Augenblick ein, in dem Sie damit in Berührung kommen. Trotzdem wird meistens nicht sofort eine Änderung des Befindens bemerkt. Bei akuten Zuständen kann schon nach wenigen Minuten Linderung eintreten, bei chronischen Leiden rechnet man mit Tagen. Manchmal nehmen die Beschwerden für einige Stunden bis Tage zu oder es können alte, derzeit verborgene Krankheitszeichen kurz wieder aufflackern. Diese Erstreaktion ist ein Zeichen, dass das Mittel gut gewählt ist, wenn sich anschließend eine deutliche Besserung einstellt. Bei der Beurteilung der Reaktion auf das Mittel müssen sowohl körperliche als auch Geistes- und Gemütssymptome erfasst und entsprechend beurteilt werden.
Bei der Behandlung chronischer Erkrankungen wird durch eine ausführliche ein- bis zweistündige Fallaufnahme ein möglichst exaktes Bild der Krankheit und des Kranken in allen Facetten seines körperlich-seelisch-geistigen Seins erstellt. Dieses Bild wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines homöopathisch geprüften Arzneimittels gesetzt. Eine homöopathische Verschreibung muss sich also immer auf die spezifische Symptomatik eines individuellen Patienten beziehen. Eine Verschreibung nur aufgrund von Diagnosen oder die Verabreichung homöopathisch ungeprüfter Substanzgemische entspricht nicht der Arbeitsweise homöopathischer Ärzte.
Die Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlen allerdings noch Abrechnungsmöglichkeiten für die zeitintensiven Gesprächsleistungen. Der von uns geschlossene Vertrag Homöopathie schafft hier Abhilfe, so dass Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Leistung und Arzneitherapie anwenden und abrechnen können.
Sie erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ verfügen, folgende ärztliche Leistungen:
Darüber hinaus haben wir eine Vereinbarung mit Apotheken geschlossen, die für homöopathische Beratungsleistungen ebenfalls ein Honorar erhalten.
Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie” ist geschützt und wird nach einer entsprechenden Ausbildung durch die zuständigen Ärztekammern verliehen. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat mit dem „Homöopathie-Diplom” einen Ausbildungsstandard definiert, der über die Zusatzbezeichnung hinausgeht. Es garantiert ein hohes Ausbildungsniveau und eine kontinuierliche Weiterbildung. Die teilnehmenden homöopathisen Ärzte finden Sie in der Gesamtliste aller teilnehmenden Vertragsärzte des DZVhÄ.
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