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Leistungen

Kinderkrankengeld

Wird ein Kind krank, müssen berufstätige Eltern häufig einige Anstrengungen auf sich nehmen, um den Alltag zu regeln. Wir unterstützen Sie in dieser Situation mit einer ganz besonderen Leistung: dem Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Sie haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn

  • Sie berufstätig sind und kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber erhalten,
  • Ihr Kind gesetzlich versichert ist,
  • Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist,
  • es in Ihrem Haushalt niemanden gibt, der an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen kann und 
  • Sie selbst einen Anspruch auf Krankengeld haben (zum Beispiel als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger mit Krankengeld-Wahl)   

Erfolgt die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege eines erkrankten Kindes, reichen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (sogenanntes Muster 21) bei uns ein. 

 

Für wie viele Tage habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können Sie pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Pro Kind können Sie zusammen bis zu 20 Arbeitstage erhalten. Haben Sie drei oder mehr Kinder, können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 25 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten. 

Alleinerziehend haben einen Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage pro Kind. Insgesamt sind damit bis zu 50 Arbeitstage pro Familie abgesichert.

Bei schwersterkrankten Kindern mit begrenzter Lebenserwartung ist der Anspruch für einen Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt.

Aufgrund der Corona Pandemie wurde die Anspruchsdauer des Kinderkrankengeldes bis zum 31.12.2023 für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind auf bis zu 30 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte auf bis zu 60 Arbeitstage erhöht. Erkranken im Kalenderjahr mehrere Kinder oder müssen pandemiebedingt betreut werden, erhalten Sie für maximal 65 Tage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende maximal 130 Tage.

 

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Wir zahlen Ihnen 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den letzten zwölf Monaten von Ihrem Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekommen, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent, davon sind jeweils noch die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abzuziehen. Die Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld beträgt 116,38 Euro pro Tag (2023). 

Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung

Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen pandemiebedingter Betreuung?

Bis zum 07.04.2023 haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen pandemiebedingter Betreuung, wenn

  • Die Kita/Schule wurde aus Gründen des Infektionsschutzgesetzes von der zuständigen Behörde geschlossen wurde
  • Das Betreten der Kita/Schule wurde untersagt (z. B. bei Quarantäne) wurde.
    Der Grund für das Betretungsverbot ist nicht der fehlende Impfschutz oder die fehlende Immunität gegen Masern nach § 20 Abs. 8 Sätze 1-3 IfSG
  • Die Betriebs- oder Schulferien wurden angeordnet oder verlängert wurden
  • Die Präsenzpflicht in der Schule wurde aufgehoben wurde
  • Der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt (z. B. bei Notbetreuung) wurde
  • eine behördliche Empfehlung vorliegt, die Kita nicht zu besuchen.

Der jeweilige Grund der Betreuung des Kindes soll der Krankenkasse auf geeignete Weise nachgewiesen werden. Hierzu benötigen wir eine Bescheinigung der Einrichtung oder der Schule.


Wie beantrage ich das Kinderkrankengeld?

Zur Beantragung des Kinderkrankengeldes bei pandemiebedingter Betreuung füllen Sie bitte unseren Antrag aus. Geben Sie auf dem Antrag nur die einzelnen Tage an, an denen Sie zu Betreuung Ihres Kindes der Arbeit ferngeblieben sind. Die Beantragung des Kinderkrankengeldes ist nur für zurückliegende Zeiträume möglich. 

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Bescheinigung der Einrichtung oder Schule zu.

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49