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Leistungen

Kinderkrankengeld

Wird ein Kind krank, müssen berufstätige Eltern häufig einige Anstrengungen auf sich nehmen, um den Alltag zu regeln. Wir unterstützen Sie in dieser Situation mit einer ganz besonderen Leistung: dem Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Sie haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn

  • Sie berufstätig sind und kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber erhalten,
  • Ihr Kind gesetzlich versichert ist,
  • Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist,
  • es in Ihrem Haushalt niemanden gibt, der an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen kann und 
  • Sie selbst einen Anspruch auf Krankengeld haben (zum Beispiel als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger mit Krankengeld-Wahl)   

Erfolgt die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege eines erkrankten Kindes, reichen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (sogenanntes Muster 21) bei uns ein. 

 

Für wie viele Tage habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können Sie pro Kalenderjahr bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Pro Kind können Sie zusammen bis zu 30 Arbeitstage erhalten. Haben Sie drei oder mehrere Kinder, können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 35 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten.

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage pro Kind. Bei drei oder mehreren Kindern sind bis zu 70 Arbeitstage möglich.

Bei schwersterkrankten Kindern mit begrenzter Lebenserwartung ist der Anspruch für einen Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt.

 

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Wir zahlen Ihnen 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den letzten zwölf Monaten von Ihrem Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekommen, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent, davon sind jeweils noch die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abzuziehen. Die Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld beträgt 120,75 Euro pro Tag (2024). 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49