Leistungen
Krankenhausbehandlung
Unter einer Krankenhausbehandlung versteht man die medizinische Versorgung und Krankenpflege in einer Klinik, wenn alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind. Sie erhalten im Krankenhaus moderne und hochwertige Behandlungen. Diese können vollstationär, teilstationär, vorstationär, nachstationär oder ambulant erbracht werden. Die Unterschiede werden im Punkt Behandlungen näher erläutert.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem Vertragskrankenhaus
In der Regel können Sie unter allen zugelassenen Krankenhäusern frei wählen. Ihr behandelnder Arzt ist dazu verpflichtet, Ihnen ein geeignetes und in der Nähe liegendes Krankenhaus vorzuschlagen. Möchten Sie gerne in einer anderen Klinik behandelt werden, lassen Sie sich bitte vorher von uns beraten.
BKK Klinik-Finder
Sie suchen ein Krankenhaus in einer bestimmten Region oder eines mit bestimmten Spezialgebieten? Mit dem BKK Klinik-Finder bieten wir Ihnen eine komfortable und umfassende Suchmaschine.
BKK Klinik-Finder
Krankenhausaufenthalt des Kindes
Für ein krankes Kind ist die Nähe der Eltern wichtig, erst recht bei einem Krankenhausaufenthalt. Der Klinik-Arzt entscheidet, ob es medizinisch notwendig ist, dass eine Begleitperson Ihrem Kind zur Seite steht. Ist dies der Fall, entstehen für Sie als Begleitperson keine zusätzlichen Kosten. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für die Begleitperson und rechnen diese direkt mit dem Krankenhaus ab.
Gut zu wissen:
- Falls Sie – aufgrund des Klinikaufenthaltes – unbezahlten Urlaub nehmen müssen und Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist, erstatten wir Ihnen den Verdienstausfall im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
- Wenn Sie weitere Kinder haben, stellt sich häufig die Frage nach der Betreuung, während Sie mit Ihrem kranken Kind in der Klinik sind. Wir unterstützen Sie in dieser besonderen Situation und tragen die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Krankenhausbehandlung
Behandlungsarten
Wenn Sie vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden, befinden Sie sich rund um die Uhr dort. Sie werden in der Klinik medizinisch behandelt, untergebracht und verpflegt.
Neben der vollstationären Behandlung im Krankenhaus gibt es:
Ambulante Operationen im Krankenhaus
Ambulante Operationen im Krankenhaus haben für Sie den Vorteil, dass Sie die Möglichkeiten einer Klinik nutzen können und schnell wieder zurück in Ihrer gewohnten Umgebung sind.
Die vorstationäre Krankenhausbehandlung
Bei der vorstationären Behandlung werden Sie im Krankenhaus behandelt, ohne Unterkunft und Verpflegung zu erhalten. Vorstationäre Behandlungen bieten sich an, wenn geklärt werden muss, ob eine vollstationäre Behandlung notwendig oder eine geplante Krankenhausbehandlung vorzubereiten ist.
Die nachstationäre Krankenhausbehandlung
Die nachstationäre Behandlung soll den Behandlungserfolg eines stationären Aufenthaltes sichern. Sie werden im Anschluss an Ihren vollstationären Krankenhausaufenthalt in der Klinik weiter untersucht und behandelt. Wie schon bei der vorstationären Behandlung entfällt bei der nachstationären Behandlung die Unterkunft und Verpflegung.
Die teilstationäre/tagesklinische Krankenhausbehandlung
Bei der teilstationären oder tagesklinischen Behandlung werden Sie stundenweise im Krankenhaus medizinisch versorgt und untergebracht. Sie kommt infrage, wenn eine vollstationäre Behandlung medizinisch nicht notwendig ist.
Zuzahlung
Bei einem Krankenhausaufenthalt zahlen Sie je Kalendertag 10,00 € direkt an das Krankenhaus.
Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Sie sind von der Zuzahlung befreit:
- wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- bei vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
- bei ambulanten Operationen im Krankenhaus
- bei stationärer Entbindung
Krankenhausbehandlung in nicht zugelassenen Krankenhäuser
Die EY BKK übernimmt abweichend von § 108 SGB V auch Kosten für stationäre Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern, sofern die Voraussetzungen für die stationäre Behandlungsnotwendigkeit gemäß § 39 SGB V erfüllt sind und die Maßnahme unter Berücksichtigung medizinischer Qualitätsaspekte und des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Einzelfall sinnvoll ist. Die Kostenübernahme ist begrenzt auf die Kosten, die bei Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus übernommen worden wären.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49