Loading...
Rückrufservice
Skip to Content

Leistungen

Krankenversicherungsschutz im Ausland

Wer kennt sie nicht, die Probleme, die bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland entstehen können? Neben der Aufregung und den Beschwerden einer Verletzung oder Krankheit kommen oft auch noch finanzielle Folgen hinzu. Mit vielen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland gar kein Sozialversicherungsabkommen oder aber Sie werden als Privatpatient behandelt. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder aber der gute alte "Auslandskrankenschein" werden zudem oft nicht akzeptiert. Sie sollten deshalb immer einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz fürs Ausland vor Reiseantritt bei einer Versicherung Ihrer Wahl privat abschliessen.

 

 

Wie werden die Kosten einer
Auslandsbehandlung erstattet?

 

Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel
müssen enthalten:

  • Name der erkrankten Person
  • Verordnete Arzneien
  • Preise
  • Quittungsvermerke

 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Martin Münch

Kundenberater Neumitglieder

martin.muench(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-22
Fax 05661 70767-722
 

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49