Leistungen
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Wer kennt sie nicht, die Probleme, die bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland entstehen können? Neben der Aufregung und den Beschwerden einer Verletzung oder Krankheit kommen oft auch noch finanzielle Folgen hinzu. Mit vielen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland gar kein Sozialversicherungsabkommen oder aber Sie werden als Privatpatient behandelt. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder aber der gute alte "Auslandskrankenschein" werden zudem oft nicht akzeptiert. Sie sollten deshalb immer einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz fürs Ausland vor Reiseantritt bei einer Versicherung Ihrer Wahl privat abschliessen.
Wie werden die Kosten einer
Auslandsbehandlung erstattet?
Arztrechnungen müssen enthalten:
- Name und Anschrift des Arztes
- Name und Geburtsdatum der behandelten Person
- Diagnosen oder Bezeichnung aller Krankheiten
- Ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten
- Rezepte und Arzneimittelrechnungen.
Bitte beachten Sie:
Ihre private Versicherung , wo Sie die Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben, benötigt die Rechnungsoriginale. Beteiligt sich ein anderer Kostenträger an den Aufwendungen, wird die Zweitschrift der Belege mit den Leistungsvermerken benötigt.
Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel
müssen enthalten:
- Name der erkrankten Person
- Verordnete Arzneien
- Preise
- Quittungsvermerke
Es ist jeweils die ärztliche Verordnung mit einzureichen. Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne sowie Angaben über die daran vorgenommene Behandlung enthalten.
Für die Erstattung von Rückführungskosten ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Krankentransports und für die Erstattung von Überführungskosten bzw. Bestattungskosten eine amtliche Sterbeurkunde mit vorzulegen.
Bei notwendigem stationärem Aufenthalt wird in der regel kurzfristig eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnet die Versicherung zum Kurs des Tages in Euro um, an dem die Belege usw. dort eingehen.
Die EY BKK empfiehlt
Schließen Sie vor einer Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung ab. Diese werden oft sehr günstig angeboten und decken beispielsweise die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland (nicht über Sozialversicherungsabkommen abgedeckt) oder die Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Achten Sie beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf die Bedingungen, wenn es um einen Rücktransport geht.
Unter „medizinisch notwendig“ – wie in vielen Bedingungen der Krankenversicherer üblich – versteht man nur dann einen Rücktransport ins Heimatland, wenn vor Ort für das bestehende Krankheitsbild eine medizinische Unterversorgung bestünde. Dies ist heutzutage aber nur noch in sehr wenigen Regionen der Welt der Fall.
Medizinisch sinnvoll ist ein Krankenrücktransport wenn – abgesehen von der Frage der bloßen medizinischen Versorgung vor Ort -, eine Rückführung in die heimatliche Umgebung die Heilung aus psychischen oder sozialen Gesichtspunkten fördern oder beschleunigen kann. Da kranke Menschen erfahrungsgemäß lieber im heimatlichen Umfeld behandelt werden wollen, dient das erweiterte Kriterium „medizinisch sinnvoll“ in allen uns bekannten Fällen unmittelbar dem Wohle des Patienten.
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