Leistungen
Mutterschaftsgeld
Als Schwangere und junge Mutter benötigen Sie besondere medizinische Betreuung und Unterstützung. Neben der Mutterschaftsvorsorge bezahlen wir werdenden Müttern den Geburtsvorbereitungskurs, übernehmen Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Kosten der Entbindung in der Klinik.
Mutterschaftsgeld
- Als werdende Mutter, die in einem Arbeitsverhältnis steht, erhalten Sie von uns innerhalb der Schutzfrist pro Kalendertag bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt Ihr Arbeitgeber.
- Ihre Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.
- Zirka 7 Wochen vor Ihrem mutmaßlichen Entbindungstermin erhalten Sie von Ihrem Gynäkologen eine "Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin". Bitte reichen Sie uns diese zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes ein.
- Sie stehen in keinem Arbeitsverhältnis und haben dennoch Anspruch auf Krankengeld (freiwillig versicherte Selbstständige, Arbeitslose), dann erhalten Sie von uns während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Nutzen Sie unsere besonderen Extras:
„BabyCare“
Ziel des umfangreichen Vorsorgeprogramms BabyCare ist es, Ihnen durch Aufklärung und Informationen sowie durch eine fundierte Analyse der persönlichen Lebensgewohnheiten mögliche Schwangerschaftsrisiken aufzuzeigen und zu vermeiden. Studien belegen eine deutliche Verringerung der Frühgeburtenrate bei Nutzern von BabyCare.
„Hallo Baby“
„Hallo Baby“ ist ein weiteres Vorsorgeprogramm zur Senkung/Vermeidung von Frühgeburten sowie zur Früherkennung und Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes. Bei diesem Programm erfolgt eine Betreuung durch Ihren behandelnden Gynäkologen.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49