Leistungen
Palliativversorgung / Hospiz
Das Leben mit Würde beenden - das ist vielen Menschen wichtig, wenn sie sich Gedanken über das Sterben machen.
Für die letzte Phase einer nicht mehr heilbaren Erkrankung, die meistens mit behandlungsbedürftigen körperlichen und seelischen Leiden belastet ist, können Betroffene die Palliativversorgung wählen.
Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen, die an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, zu erhalten, zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen.
Bei Palliativpatientinnen und Palliativpatienten steht nicht das Heilen einer Krankheit, sondern die Linderung von Symptomen und Leiden im Vordergrund. Der Begriff „palliativ“ (lateinisch pallium = Mantel) steht in der Medizin für „die Krankheitserscheinungen mildernd, ohne ihre Ursachen zu beheben“.
Dem entsprechend bilden die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange der ihm vertrauten Personen den Mittelpunkt der Palliativversorgung.
Ziel ist es, ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen zu Hause im Kreise der Familie zu ermöglichen. Hierfür werden sogenannte Palliativ-Care-Teams gebildet. Ärzte und pflegerisches Personal unterstützen Betroffene und Ihre Angehörige in dieser schwierigen Situation.
Wer hat Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern. Das bestehende Angebot von Vertragsärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten wird hierdurch ergänzt und geht u. a. besonders auf die Belange schwerkranker Kinder ein.
Für gesetzlich Krankenversicherte besteht nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Der Gesetzgeber sieht diese Leistungen für Versicherte vor, die an einer nicht heilbaren Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung leiden und einen besonderen Versorgungsbedarf aufweisen. Sie soll den Betroffenen ermöglichen, bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt zu werden. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt.
Wie verläuft die SAPV?
Die Versorgung wird von einem Arzt verordnet. Die Leistungen werden von Palliativ-Care-Teams erbracht, die mit uns entsprechende Verträge geschlossen haben. Die Teams stellen eine 24-stündige Verfügbarkeit sicher und weisen entsprechende fachliche Qualifikationen auf.
Und was ist ein Hospiz?
Hospize sind kleinere Einrichtungen mit wenigen Betten, in denen stationär Hospizpflege erbracht wird. Die Versorgung in einem Hospiz erfolgt entweder rund um die Uhr (vollstationär), nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär). Menschen die teilstationär betreut werden, verbringen die übrige Zeit in ihrer häuslichen Umgebung.
Ein wesentliches Element der Hospizarbeit ist die Sterbebegleitung; mit ihr soll dem Kranken und den Angehörigen eine emotionale Unterstützung sowie ein letzter angenehmer Lebensabschnitt ermöglicht werden. Ziel ist es, die Lebensqualität des Betroffenen so gut wie möglich zu verbessern.
Die stationäre Hospizarbeit leistet einen wichtigen Beitrag, diesem Wunsch nachzukommen. Das Ziel der stationären Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität des sterbenden Menschen zu verbessern. Die Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen stehen dabei im Mittelpunkt.
Voraussetzungen für die Hospizpflege
Anspruch auf Hospizpflege haben Versicherte,
- wenn sie an einer schweren Krankheit im fortgeschrittenen Stadium leiden.
- wenn bei der vorliegenden Krankheit eine Heilung ausgeschlossen ist.
- wenn nur noch eine begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten besteht.
- wenn eine ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder der Familie nicht möglich ist.
Ansprechpartner
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