Leistungen
Patientenverfügung
Selbstbestimmung bei der medizinischen Behandlung
Wenn Sie einen Schlaganfall oder einen Verkehrsunfall erleiden, kann es vorkommen, dass Sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr ansprechbar sind. Gerade in diesen Situationen stehen zahlreiche fundamentale medizinische Entscheidungen an.
„Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“
Eine wichtige Frage ist, bis zu welchem Punkt lebensverlängernde Maßnahmen sinnvoll sind, wenn keine Aussicht auf eine Heilung besteht. Außerdem stehen Entscheidungen über Eingriffe, die vielleicht das Leben retten können, aber zu einer schweren körperlichen oder geistigen Schädigung führen, an.
Sie haben auch in diesen Situationen die Möglichkeit, Ihren Willen umzusetzen. Hierfür ist es notwendig, eine Patientenverfügung auszustellen. Wenn keine entsprechende Erklärung vorliegt, muss Ihr rechtlicher Betreuer diese Entscheidungen treffen.
Unser Partner, die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge bietet mit dem innovativen Online-Serviceportal "meinepatientenverfügung.de" eine einfache und verständliche Unterstützung zur Erstellung individueller und im Ernstfall auch wirksamer Vorsorgedokumente für gesundheitliche Angelegenheiten. Neben ihrer Patientenverfügung erstellen sie ihre Vorsorgevollmacht und ihre Betreuungsverfügung.
Als Versicherter der EY BKK verfassen Sie Ihre persönlichen Vorsorgedokumente zu einem Vorzugspreis in Höhe von 24,50 € anstatt des regulären Preises von 39,50 €.
Welche Inhalte muss die Patientenverfügung aufweisen?
Es bestehen keine genauen Vorschriften, wie Sie die Patientenverfügung erstellen müssen.
Allerdings gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie möchten, dass Ihr Wille tatsächlich umgesetzt wird.
Tipps für die Gestaltung Ihrer Patientenverfügung
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Wichtig ist es, die Aussagen so konkret wie möglich zu gestalten. Wenn Sie beispielsweise nur angeben, dass Sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, dann lässt diese Aussage viel Interpretationsspielraum.
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Daher ist es wichtig, die genauen Situationen anzugeben, in denen Sie keine medizinische Versorgung wünschen – beispielsweise nur in der Sterbephase, wenn eine unheilbare Krankheit aufgetreten ist oder wenn die Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit aufgrund einer Demenzerkrankung verloren gegangen ist.
- Außerdem ist es sinnvoll, genau anzugeben, welche Maßnahmen Sie ablehnen und welche Sie befürworten. So haben Ärzte und Betreuer eine exakte Entscheidungsgrundlage.
- Darüber hinaus können Sie eigene Wertvorstellungen angeben, um auch in nicht ausdrücklich festgehaltenen Situationen eine Entscheidung in Ihrem Sinne zu erleichtern.
Des Weiteren ist es sinnvoll, dieses Thema mit Ihrem Arzt zu besprechen. Dieser erteilt Ihnen nicht nur Auskunft über die Auswirkungen verschiedener medizinischer Maßnahmen. Er gibt Ihnen außerdem wertvolle Tipps für die Ausgestaltung des Dokuments. Zusätzlich kann er bestätigen, dass Sie sich über die entsprechenden Maßnahmen informiert haben und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einwilligungsfähig waren.
Um Zweifel an der Echtheit des Dokuments auszuschließen, ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll. Diese ist für die Gültigkeit jedoch nicht zwingend erforderlich.
Portal zum Erstellen Ihrer Patientenverfügung
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