Leistungen
Schwangerschaftsabbruch
Wenn Sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, übernimmt die Ernst & Young BKK die Kosten, wenn es sich um eine medizinische oder kriminologische Indikation handelt.
Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt. Wenn ein Arzt aber eine medizinische oder kriminologische Indikation feststellt, bleibt der Abbruch straffrei.
Eine medizinische Indikation liegt zum Beispiel vor, wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau bedroht ist. Wenn die Schwangerschaft Folge eines Sexualdelikts ist, spricht man von einer kriminologischen Indikation.
Liegt eine der genannten Indikationen vor, trägt die Ernst & Young BKK die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchung vor und nach dem Eingriff, sowie etwaige Behandlungskosten bei Komplikationen. Eine vorherige Beantragung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Ein Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation ist bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche straffrei möglich. Die Kosten müssen Sie grundsätzlich selber tragen. Wenn Sie Kosten selbst nicht aufbringen können, ist durch die Krankenkasse Ihre Bedürftigkeit zu prüfen. Dafür müssen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und sich außerdem von einer anerkannten Beratungsstelle (z. B. Pro Familia) im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beraten lassen und einen Beratungsschein ausstellen lassen.
Den entsprechenden Antrag können Sie sich direkt bei uns anfordern.
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