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Leistungen

Schwangerschaftsabbruch

Wenn Sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, übernimmt die Ernst & Young BKK die Kosten, wenn es sich um eine medizinische oder kriminologische Indikation handelt.

 

Ein Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation ist bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche straffrei möglich. Die Kosten müssen Sie grundsätzlich selber tragen. Wenn Sie Kosten selbst nicht aufbringen können, ist durch die Krankenkasse Ihre Bedürftigkeit zu prüfen. Dafür müssen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und sich außerdem von einer anerkannten Beratungsstelle (z. B. Pro Familia) im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beraten lassen und einen Beratungsschein ausstellen lassen.  
Den entsprechenden Antrag können Sie sich direkt bei uns anfordern.

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49