Leistungen
Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
Eine ausgewogene Ernährung und die richtige Zahnpflege fördern die Gesundheit Ihrer Zähne. Doch manchmal lässt sich der Weg zum Zahnarzt nicht vermeiden.
Extraleistung: Fissurenversiegelung und Vollnarkose bei Weisheitszahn-OP
Über die gesetzlichen zahnärztlichen Leistungen hinaus, beteiligt sich die EY BKK mit 70 Prozent an den Kosten, bis 100,00 € jährlich für
- Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen, sofern keine Leistung nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung
- Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 15, 14, 24, 25, 34, 35, 44, 45) und Molaren im bleibenden Gebiss.
Zahnärztliche Behandlung
Gegen Vorlage Ihrer Gesundheitskarte haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltende Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen). Dies gilt auch für die Zahnextraktion und "Parodontose-Behandlungen" (Zahnbetterkrankungen). Müssen Zähne gefüllt werden, übernehmen wir die Kosten für Zahnfüllungen im Front- und Seitenzahnbereich im Rahmen der Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsform, die über die Regelversorgung hinausgeht – z.B. ein Inlay aus Gold oder Keramik – sind die dabei entstehenden Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen. Seit 2025 darf Dentalamalgam für neue Zahnfüllungen nicht mehr verwendet werden. Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin ist verpflichtet, Ihnen eine kostenfreie Alternative im Rahmen der Regelversorgung anzubieten. Zu den Ausnahmen bei plastischen Füllmaterialien wie Kompomeren (= Mischmaterial aus Metallbestandteilen und Kunststoffen) oder Glasionomeren (=Zemente) im Frontzahnbereich, berät Sie Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin.
Zahnprophylaxe
Viele Patienten leiden unter Karies. Dabei wird häufig übersehen, dass Zahn- und Zahnfleischerkrankungen nicht nur unangenehm aussehen, sondern sowohl Ursache als auch Folge anderer Störungen sein können und damit den gesamten Organismus beeinflussen. Selbst wenn das zahnmedizinische Können weit fortgeschritten ist, müssen Sie bedenken, dass bei jeder "Reparatur" von erkrankten Zähnen wertvolle Zahnsubstanz verloren geht. Ziel muss also sein, Zahnschäden zu verhindern und vorzubeugen. Dies können Sie durch eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung sowie durch regelmäßiges Zähneputzen selbst unterstützen.
Parodontosebehandlung
Stellt Ihr Zahnarzt einen behandlungsbedürftigen Entzündungszustand des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates (z. B. durch Plaque, Zahnstein sowie entzündungsfördernde Faktoren) fest, beseitigt er diese im Rahmen einer Parodontosebehandlung. Bitte reichen Sie uns vor Beginn der Parodontosebehandlung einen Behandlungsplan ein. Diesen erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt. Er stellt den Zahnbefund (Parodontalbefund) in allen Einzelheiten dar. Bei dieser Behandlung fällt für Sie keine Zuzahlung an.
Kieferschienen
Wir übernehmen die Kosten für Kieferschienen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Dies kann der Fall sein bei Kiefergelenksstörungen, bei nächtlichem Zahnknirschen oder bei Brüchen.
Zahnersatz
Ob und in welchem Umfang ein Zahnersatz erforderlich ist, stellt Ihr Zahnarzt in einer eingehenden Untersuchung fest. Er berät Sie ausführlich, jedoch in welchem Ausmaß Sie Ihre Behandlung wünschen, entscheiden Sie selbst. Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden. Auch bei einem implantatgetragenen Zahnersatz haben Sie Anspruch auf einen Kassenzuschuss. Auf Basis seiner Beratung erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan. Bitte legen Sie uns diesen zur Prüfung und Genehmigung vor. Darüber hinaus errechnen wir Ihnen die Höhe Ihres Eigenanteils. Für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen) zahlen wir 60 % des befundorientierten Festzuschusses. Nutzen Sie regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent bei nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge in den vergangenen 5 Jahren und auf 75 Prozent, wenn Sie diese Untersuchungen in den vergangenen 10 Jahren in Ihrem Bonusheft nachweisen können. Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben Ihre Zähne gesund und zweitens ist Ihr zu zahlender Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.
Neu seit 01.10.2020: Wenn Sie einmalig die jährliche Vorsorgeuntersuchung innerhalb der 10 Jahre nicht wahrnehmen können, bleibt dies folgenlos, wenn uns eine ausreichende Begründung vorliegt.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49