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Leistungen

Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz

Eine ausgewogene Ernährung und die richtige Zahnpflege fördern die Gesundheit Ihrer Zähne. Doch manchmal lässt sich der Weg zum Zahnarzt nicht vermeiden.

 

Zahnärztliche Behandlung

Gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltende Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen). Dies gilt auch für die Zahnextraktion und "Parodontose-Behandlungen" (Zahnbetterkrankungen). Müssen Zähne gefüllt werden, tragen wir die Kosten für Zahnfüllungen aus Amalgam im Seitenzahnbereich und plastische Füllungen im Frontzahnbereich. Wählen Sie eine aufwendigere "Versorgungsform", z. B. eine Gussfüllung (Inlay) aus Gold oder Keramik, können wir einen Kostenanteil in Höhe der Kosten für eine Amalgamfüllung im Seitenzahnbereich und plastisches Füllungsmaterial im Frontzahnbereich übernehmen. Die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. Zu den Ausnahmen bei plastischen Füllungsmaterialien aus Kompomeren (= Mischmaterial aus Metallbestandteilen und Kunststoffen) oder Glasionomeren (= Zemente) bei Frontzähnen berät Sie Ihr Zahnarzt.

 

 

Parodontosebehandlung


Stellt Ihr Zahnarzt einen behandlungsbedürftigen Entzündungszustand des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates (z. B. durch Plaque, Zahnstein sowie entzündungsfördernde Faktoren) fest, beseitigt er diese im Rahmen einer Parodontosebehandlung. Bitte reichen Sie uns vor Beginn der Parodontosebehandlung einen Behandlungsplan ein. Diesen erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt. Er stellt den Zahnbefund (Parodontalbefund) in allen Einzelheiten dar. Bei dieser Behandlung fällt für Sie keine Zuzahlung an.

 

 

 

 

Kieferschienen

Wir übernehmen die Kosten für Kieferschienen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Dies kann der Fall sein bei Kiefergelenksstörungen, bei nächtlichem Zahnknirschen oder bei Brüchen.

 

Zahnersatz

Ob und in welchem Umfang ein Zahnersatz erforderlich ist, stellt Ihr Zahnarzt in einer eingehenden Untersuchung fest. Er berät Sie ausführlich, jedoch in welchem Ausmaß Sie Ihre Behandlung wünschen, entscheiden Sie selbst. Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden. Auch bei einem implantatgetragenen Zahnersatz haben Sie Anspruch auf einen Kassenzuschuss. Auf Basis seiner Beratung erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan. Bitte legen Sie uns diesen zur Prüfung und Genehmigung vor. Darüber hinaus errechnen wir Ihnen die Höhe Ihres Eigenanteils. Für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen) zahlen wir 60 % des befundorientierten Festzuschusses. Nutzen Sie regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent bei nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge in den vergangenen 5 Jahren und auf 75 Prozent, wenn Sie diese Untersuchungen in den vergangenen 10 Jahren in Ihrem Bonusheft nachweisen können. Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben Ihre Zähne gesund und zweitens ist Ihr zu zahlender Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.

Neu seit 01.10.2020: Wenn Sie einmalig die jährliche Vorsorgeuntersuchung innerhalb der 10 Jahre nicht wahrnehmen können, bleibt dies folgenlos, wenn uns eine ausreichende Begründung vorliegt.

 

 

 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

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Fax 05661 70767-49